INKJET-SERVICEVERTRÄGE
Das Servicevertragsprogramm verlängert die Bedingungen der eingeschränkten Garantie von Roland DG (die hiermit durch Bezugnahme Bestandteil dieses Vertrags sind) um zusätzliche Zeiträume über die ursprüngliche Garantiezeit hinaus. Das Servicevertragsprogramm stellt kein Vertragsangebot dar. Roland DG behält sich das Recht vor, zu entscheiden, welche Kundenprodukte ggf. an diesem Programm teilnehmen.
Geschäftsbedingungen
Ausschließliche Verwendung von Roland DG-Tinten - Sie dürfen während aller Servicezeiträume nur Roland DG-Tinte verwenden
- Die Verwendung von Tinte, die nicht von Roland DG stammt, zu irgendeinem Zeitpunkt während der Servicezeit führt zum Ausschluss Ihres Produkts aus dem Servicevertrag.
- Sie müssen möglicherweise einen Kaufnachweis für Roland DG-Tinte vorlegen, um deren kontinuierliche und ausschließliche Verwendung zu belegen.
- Reparaturen und Wartungsarbeiten, die durch die Verwendung von Tinte erforderlich werden, die nicht ausdrücklich von der Roland DGA Corporation zertifiziert und zugelassen ist, fallen nicht unter die Herstellergarantie von Roland DG oder einen Servicevertrag von Roland DG.
Komponenten von Drittanbietern
Serviceverträge decken außerdem keine Schäden ab, die durch die Verwendung von Tintenpatronen, die nicht von Roland DG stammen, oder von Software, Anwendungen, Teilen, Komponenten oder Peripheriegeräten von Drittanbietern entstehen, die dem Produkt nach der Lieferung durch Roland DG hinzugefügt wurden.
Was ist im Roland DGA Care-Servicevertrag nicht abgedeckt?
- Verbrauchsmaterialien – Wischerblätter, Schneidepads, Andruckrollen, Schwämme, Wischerpads, Wischerschaber und Medienklemmen
- Ein durch Missbrauch, Vernachlässigung, Unfall oder Modifikation beschädigter Druckkopf – beispielsweise ein Head-Crash/-Strike aufgrund der falschen Verwendung von Medien oder Medienklemmen
- Kappenaufsätze für alle UV-Produkte, VersaCamms des SPi-Modells und ältere Produkte gelten als Verbrauchsmaterialien.
- Kalibrierungen auf Nicht-Serviceebene (Benutzerebene)
- Teile, die das Ende ihres Lebenszyklus erreicht haben, und Teile, die durch Gebrauch abgenutzt sind, einschließlich Druckköpfe
- Software- und Computerprobleme sind nicht abgedeckt
Deckungszeitraum
Der Versicherungsschutz beginnt mit Ablauf einer bestehenden Garantie und läuft 6–12 Monate. Der Versicherungsschutz für Maschinen, deren ursprüngliche Garantie oder Deckung abgelaufen ist, gilt rückwirkend zum Ablaufdatum der ursprünglichen Garantie und wird entsprechend diesem Datum anteilig berechnet.
Vertragsübertragung
Garantien und Serviceverträge sind nicht übertragbar.